Die Scheidung im brasilianisch-deutschen Rechtsverkehr vor und nach dem Inkrafttreten der Rom III – VO
In den letzten Jahren gab es eine deutliche Zunahme der Scheidungen in Brasilien und in Deutschland. […] So wächst die Zahl der binationalen Ehen, z.B. zwischen Brasilianern und Deutschen schrittweise. Im Falle einer Scheidung besteht, keine bzw. wenig Kenntnis der jeweiligen persönlichen Rechte. Hinzu kommen Verständigungsschwierigkeiten aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse. Hier stellt sich die Frage, welche Gerichte in dieser Situation für Scheidungen zwischen Ehepartnern gleicher oder verschiedener Nationalität zuständig sind. Hierbei geht es um Eheleute die entweder in Brasilien oder in Deutschland leben. Welches Recht ist anwendbar? Deutsches oder Brasilianisches Recht? Sind eine grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen möglich? Wenn ja, wie? Was sollte man tun? Mit diesen Fragestellungen beschäftigt sich die folgende Magisterarbeit. Das Hauptthema dieser Magisterarbeit liegt in der Sphäre des internationalen Privatrechts, was besonders aktuell ist und eine nähere Betrachtung verdient. Die Arbeit ist in vier Kapitel gegliedert. Zu Beginn geht es um einen allgemeinen Ansatz der Entwicklung des Familienrechts. Das darauf folgende Kapitel befasst sich mit der Scheidung in Brasilien und in Deutschland im Vergleich zueinander. Das dritte Kapitel behandelt das internationale Ehescheidungsrecht im brasilianisch-deutschen Rechtsverkehr vor und nach der Rom III-VO (Verordnung (EU) n°1259/2010 ist ab 21.6.2012 gültig) anhand von praktischen Fällen. Schließlich wird die Anerkennung der Entscheidung der ausländischen Ehescheidungen in Brasilien und in Deutschland aufgeführt.